AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Das-Sportstudio24 -Mitgliedsvertrag

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages werde ich, Mitglied bei „Das-Sportstudio24“. Für den Mitgliedschaftsvertrag gelten die nachfolgenden Regelungen sowie die unter § 7 bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von „Das-Sportstudio24“

(1) Die Mitgliedschaft bei „Das-Sportstudio24“ berechtigt, sämtliche Sport- und Fitnesseinrichtungen der Fitnessstudios während deren Öffnungszeiten zu nutzen.
(2) Das Mitglied kann das Fitnessstudio mittels einer ausgehändigten Mitgliedskarte betreten. Regelmäßig ist das Fitnessstudio ganztägig geöffnet. Für den Fall, dass aufgrund technischer Problem der Zugang nicht gewährleistet sein sollte, sorgt der Betreiber umgehend – längstens binnen 24 Stunden – für Abhilfe.
(3) Die Überlassung der Karte an Dritte ist untersagt, jedes Mitglied muss sich selbst bei Eintritt mit seiner Mitgliedskarte identifizieren. Dritte dürfen mit der Karte nicht eingelassen werden. Auf § 4 (3) wird hingewiesen. Das Mitglied hat unverzüglich telefonisch, schriftlich oder per EMail den Verlust der Karte anzuzeigen.

Mail: das-sportstudio24@web.de
Tel.: 0157-70263775

(4) Die Leistung des Betreibers besteht allein in der zur Verfügung Stellung der Trainingsgeräte und Räumlichkeiten. Eine Betreuung ist ausdrücklich nicht geschuldet, sofern das Mitglied dies wünscht ist dies mit dem Betreiber gesondert zu vereinbaren.
(5) Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Umkleide- und Duschräume.
(6) „Das-Sportstudio24“ behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten jederzeit anzupassen.

§ 3 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages.
(2) Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Wird die Mitgliedschaft nicht gem. § 4 schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mindestlaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate. Dieses gilt sowohl bei Lastschrift.- wie auch bei Barzahlungsverträge.
(3) Der Wochenvertrag berechtigt zur Nutzung für den vereinbarten Zeitraum. Der Wochenvertrag endet automatisch mit Zeitablauf.

§ 4 Kündigung der Mitgliedschaft

(1) Während der Mindestlaufzeit gem. § 3 Abs. 2 ist der Vertrag (Bei Verträgen ab dem 01.02.2019) mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit ordentlich kündbar. Altverträge bleiben hiervon unberührt. Erfolgt die Kündigung nicht oder nicht fristgemäß verlängert sich der Vertrag gem. § 3 Abs. 2 um jeweils weitere zwölf Monate. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei „Das-Sportstudio24“ maßgeblich.
(2) Die Mitgliedschaft kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund mit ein monatlicher Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder Mindestlaufzeit oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(3) Das Mitglied ist nicht berechtigt, mit seiner Karte Dritten Zutritt zum Fitnessstudio zu gewähren. Ebenso ist es ausdrücklich untersagt, die Karte an Dritte zu überlassen. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Betreiber zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt. Der Betreiber ist dann ferner berechtigt Schadensersatz, insbesondere in Höhe der noch ausstehenden Beträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit und eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 € sofort zu fordern.
(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung (z.b. bei Umzug oder Krankheit) im ersten Jahr der Mitgliedschaft, wird eine freiwillig bereitgestellte kostenlose vorvertragliche Nutzung (Gutscheine, Angebote, Aktionen, Studiowechsel) entsprechend des Zeitraumes nachberechnet und verlieren ihre Gültigkeit.

§ 5 Aufnahmegebühr und Monatsbeiträge

(1) Mit Beginn der Mitgliedschaft entsteht einmalig eine Aufnahmegebühr von 39,50 € (Premium Mitgliedschaft 59,50 €) bei Vertragsabschluss. Mit dieser Gebühr sind die Kosten für die Erstellung der Mitgliedskarte mit abgegolten. Dieser Betrag wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen.
(2) Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 19,50 € (Premium Mitgliedschaft 27,50 €). Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Rahmen der nachfolgenden Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Monats wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit dem Beitrag für den nachfolgenden Monat abgebucht.
(3) Beitragserhöhungen bleiben – soweit gesetzlich zulässig – vorbehalten.

§ 6 Bestätigung von Tarif und Mitgliedschaft/Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat

(2) Ich ermächtige „Das-Sportstudio24“ die unter § 5 genannte einmalig anfallende Aufnahmegebühr von 39,50 € (Premium Mitgliedschaft 59,50 €) sowie den monatlich anfallenden Monatsbeitrag von 19,50 € (Premium Mitgliedschaft 27,50 €) für die Dauer meiner Mitgliedschaft von dem oben angegebenem Konto einzuziehen.

Die Bankverbindung des „Das-Sportstudio24“ lautet:

Frankenberger Bank
IBAN: DE92 5206 9519 0000 1904 62
BIC: GENODEF1FBK

Eine Änderung meiner Bankverbindung werde ich unverzüglich mitteilen und ggf. eine neue Einzugsermächtigung erteilen. Die Bank-Rücklastschriftgebühr einschließlich der Bearbeitungsgebühr werden mit 5,00 € berechnet.

§ 7 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die umseitigen AGB’s des „Das-Sportstudio24“ für die Mitgliedschaft bei „Das-Sportstudio24“ sind Vertragsbestandteil dieses Mitgliedschaftsvertrags.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

§ 1 Hausordnung

Bei Nutzung von „Das-Sportstudio24“ unterliegt das Mitglied der in dem Center jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnungen können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in verschiedenen Bereichen (Training / Umkleide) beinhalten.

§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von „Das-Sportstudio24“ möglich.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich dem „Das-Sportstudio24“ gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 250 €. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich schriftlich bei „Das-Sportstudio24“ zu melden.

§ 4 Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte bzw. deren Überlassung an Dritte

Bei Verlust der Mitgliedskarte oder Nichtabgabe bei Vertragskündigung wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 19,00 € für eine Mitgliedskarte.

§ 5 Zugangsberechtigung zu „Das-Sportstudio24“

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des „Das-Sportstudio24“ berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine Mitgliedskarte ausweisen kann.

§ 6 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Sport- und Fitness-Center Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche).
(2) Die Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Sonstige Preise und Leistungsumfang eines zusätzlichen Angebots können erfragt werden.

§ 7 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke/Kinder

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach vorheriger Absprache mit „Das-Sportstudio24“ gestattet. Soweit in dem Fitnesscenter eine Kinderecke angeboten wird, ist Kindern (bis 12 Jahre) nur der Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und nicht in dem Fitnessbereich gestattet. Das verantwortliche Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für das Kind.
(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen ist innerhalb des Fitnessbereichs gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen, der Verzehr und das Vertreiben von alkoholischen Getränken und Dopingmittel (z.b. Anabolika) ist innerhalb des gesamten Fitnesscenters untersagt. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Betreiber zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt. Der Betreiber ist dann ferner berechtigt Schadensersatz, insbesondere in Höhe der noch ausstehenden Beträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit und eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 € sofort zu fordern.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) „Das-Sportstudio24“ haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „Das-Sportstudio24“, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von „Das-Sportstudio24“ zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages genannten Einrichtungen.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein „Das-Sportstudio24“ zu bringen. Von Seiten „Das-Sportstudio24“ werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geldoder Wertgegenständen in einem durch „Das-Sportstudio24“ zur Verfügung gestellten Spind, begründet keinerlei Pflichten von „Das- Sportstudio24“ Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 9 Kündigungsrechte des „Das-Sportstudio24“

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt es „Das-Sportstudio24“, den komplett ausstehenden Betrag des 12 Monatsvertrags bis zum Ende der Laufzeit auf einmal einzufordern und die Mitgliedskarte zu sperren. Eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund behält sich „Das-Sportstudio24“ vor.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich „Das-Sportstudio24“ ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 10 Kündigung durch das Mitglied

(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

1. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die Nutzung der Angebote des „Das-Sportstudio24“ unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (beispielsweise Spa- und Wellnessbereich, Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.

2. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km von dem nächsten „Das-Sportstudio24“ entfernt liegt.

3. Bei Schließung oder Verlegung eines „Das-Sportstudio24“ Centers, wenn danach das nächstgelegene „Das-Sportstudio24“ mindestens 50 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als das geschlossene bzw. verlegte „Das-Sportstudio24“.

(2) In den Fällen des Abs. (1) Nr. 1 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung bestätigt, im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

(3) Kündigungen des Mitglieds, gleich aus welchem Grund oder des Betreibers bedürfen der Schriftform. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis bei einem „Das-Sportstudio24“-Center abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 4 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.

§ 11 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

Bei Betreten eines „Das-Sportstudio24“-Centers werden die auf dem Chipkarte gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und Uhrzeit erfasst. „Das-Sportstudio24“ speichert diese Daten für maximal zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.

§ 13 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.